So funktioniert die Schätzung
Bis einschließlich 100.000 Euro wird der sozialhilferechtliche Rückgriff grundsätzlich ausgeschlossen. Oberhalb der Grenze berechnet das Werkzeug aus dem eingegebenen bereinigten Netto einen Selbstbehalt von mindestens 2.650 Euro plus 70% des Mehrbetrags.
Vorsichtige Zahlbetrag-Schätzung645,00 €Grenze überschritten — Einzelfallprüfung
Rechnerischer Selbstbehalt4.155,00 €
Leistungsfähigkeit645,00 €
Verbleibende Kostenlücke255,00 €
Mehr als 100.000 Euro bedeutet nicht automatisch diesen Zahlbetrag. Sozialamt oder Fachberatung müssen Einkommen, Abzüge, Ehegattenbedarf, Wohnkosten, Vermögen und weitere Unterhaltspflichten prüfen.
Orientierung nach §94 Abs.1a SGB XII und Düsseldorfer Tabelle 2026. Keine Rechtsberatung und kein Bescheid.
Die geschätzte Zahlung ist höchstens so hoch wie die angegebene Pflegekostenlücke. Einzelfallkorrekturen bleiben ausdrücklich offen.