Warum ein Rechner nur vorsortiert
Vermögen, Ehe, Wohnkosten und weitere Pflichten brauchen Einzelfallprüfung.
Mehr als 100.000 Euro bedeutet nicht automatisch diesen Zahlbetrag. Sozialamt oder Fachberatung müssen Einkommen, Abzüge, Ehegattenbedarf, Wohnkosten, Vermögen und weitere Unterhaltspflichten prüfen.
Orientierung nach §94 Abs.1a SGB XII und Düsseldorfer Tabelle 2026. Keine Rechtsberatung und kein Bescheid.
Einordnung
Der Rechner trennt die gesetzliche 100.000-Euro-Schwelle von der anschließenden Leistungsfähigkeitsprüfung. Das verhindert die häufige Fehlannahme, jeder Euro oberhalb der Grenze werde zum Zahlbetrag.
Nicht im Rechner
Ehegattenrechnung, zusätzliche Altersvorsorge, Wohnvorteil, Darlehen, weitere Unterhaltspflichten, Vermögen und Härtefälle brauchen eine individuelle Prüfung.
Unabhängige Information, geprüft am 27. Juli 2026.