Die 100.000-Euro-Grenze
Der Sozialhilferegress greift grundsätzlich erst bei mehr als 100.000 Euro jährlichem Gesamteinkommen.
Vorsichtige Zahlbetrag-Schätzung0,00 €100.000-Euro-Grenze nicht überschritten
Rechnerischer Selbstbehalt4.295,00 €
Leistungsfähigkeit705,00 €
Verbleibende Kostenlücke1.000,00 €
Orientierung nach §94 Abs.1a SGB XII und Düsseldorfer Tabelle 2026. Keine Rechtsberatung und kein Bescheid.
Einordnung
Der Rechner trennt die gesetzliche 100.000-Euro-Schwelle von der anschließenden Leistungsfähigkeitsprüfung. Das verhindert die häufige Fehlannahme, jeder Euro oberhalb der Grenze werde zum Zahlbetrag.
Nicht im Rechner
Ehegattenrechnung, zusätzliche Altersvorsorge, Wohnvorteil, Darlehen, weitere Unterhaltspflichten, Vermögen und Härtefälle brauchen eine individuelle Prüfung.
Unabhängige Information, geprüft am 27. Juli 2026.